AGB / Teilnahmebedingungen
Teilnahme- und Vertragsbedingungen für das IceDrop Creator Agreement
Produkt gegen Content sowie freiwillige Teilnahme am IceDrop Brand-Ambassador-Programm.
1. Anbieter und Vertragspartner
- Anbieter und Verwender dieser Teilnahme- und Vertragsbedingungen ist die IceDrop GmbH, Valentin-Linhof-Strasse 10, 81829 München, Deutschland.
- Vertragspartner auf Creator-Seite ist die im Opt-in-Formular identifizierte natürliche oder juristische Person, nachfolgend "Creator". Die Identifikation erfolgt insbesondere über Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Instagram-Handle sowie Vertrags- und Lieferanschrift.
- Ist der Creator minderjährig, darf eine Teilnahme nur mit vorheriger Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen. IceDrop ist berechtigt, einen Nachweis der Zustimmung zu verlangen.
2. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für das IceDrop Creator Agreement "Produkt gegen Content" sowie für die damit verbundene Möglichkeit, freiwillig am IceDrop Brand-Ambassador-Programm teilzunehmen.
- Die Produkt-gegen-Content-Kooperation ist eine einmalige vertragliche Leistung. Das Brand-Ambassador-Programm ist hiervon rechtlich und wirtschaftlich getrennt und begründet keine Pflicht zur weiteren Veröffentlichung.
- Abweichende Bedingungen des Creators gelten nur, wenn IceDrop diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
3. Vertragsschluss
- Der Creator gibt durch Ausfüllen und Absenden des Opt-in-Formulars ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Creator Agreements ab.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn IceDrop das Angebot annimmt, z. B. durch Bestätigung in Textform, Versand der ausgewählten Produkte oder Freischaltung des Creators für die Kooperation.
- IceDrop ist nicht verpflichtet, jedes Angebot anzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn Produkte nicht verfügbar sind, Angaben unvollständig oder offensichtlich unrichtig sind oder das Profil des Creators nicht zur Kooperation passt.
- Der Creator versichert, dass alle im Opt-in-Formular gemachten Angaben vollständig, aktuell und richtig sind.
4. Auswahl und Bereitstellung der Produkte
- IceDrop stellt dem Creator im Rahmen der Kooperation bis zu zwei Produkte aus dem IceDrop-Shop kostenlos zur Verfügung.
- Der Creator kann im Opt-in-Formular zwei Wunschprodukte sowie die gewünschte Farbe angeben. Der Creator ist verpflichtet, vor Absenden des Formulars zu prüfen, ob die gewünschten Produkte im Shop vorrätig sind.
- Ein Anspruch auf bestimmte Produkte, Farben oder Varianten besteht nicht. Sind Wunschprodukte nicht verfügbar, kann IceDrop eine alternative Auswahl anbieten oder die Kooperation ablehnen.
- Die Produkte werden an die vom Creator angegebene Vertrags- oder Lieferanschrift versendet. Der Creator ist für die Richtigkeit der Anschrift verantwortlich.
- Eine Barauszahlung, ein Umtausch gegen Geld oder ein Anspruch auf weitere Produkte besteht nicht.
5. Einmalige Leistung des Creators
- Als Gegenleistung für die bereitgestellten Produkte verpflichtet sich der Creator, nach Erhalt der Produkte fünf Fotos und zwei Videos für IceDrop zu erstellen und an IceDrop zu liefern.
- Die Fotos müssen die Produkte klar im Fokus zeigen oder hochwertig in Szene setzen. Die Videos müssen jeweils mindestens zehn Sekunden lang sein und können z. B. Nutzung, Szene, Anwendung oder kurze Sprache enthalten.
- Die Inhalte müssen vom Creator selbst erstellt, authentisch und in guter digitaler Qualität geliefert werden.
- Die Inhalte dürfen keine Musik, Marken, urheberrechtlich geschützten Werke, Designs, Logos, Kunstwerke, Personen oder sonstigen Rechte Dritter enthalten, soweit die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen nicht vollständig geklärt sind.
- Die Leistungspflicht des Creators aus diesem Abschnitt ist einmalig. Nach ordnungsgemäßer Lieferung der vereinbarten Inhalte bestehen aus der Produkt-gegen-Content-Kooperation keine weiteren Veröffentlichungspflichten.
6. Frist und Lieferung der Inhalte
- Der Creator liefert die vereinbarten Inhalte spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt der Produkte an IceDrop, sofern nicht individuell in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
- Die Lieferung erfolgt digital, z. B. per Download-Link, Cloud-Link, E-Mail oder über einen von IceDrop benannten Übermittlungsweg.
- Die Inhalte müssen in einer technisch üblichen Qualität bereitgestellt werden, die eine Nutzung auf Website, Newsletter, Social Media und in bezahlter Werbung ermöglicht.
- Weichen die gelieferten Inhalte erheblich von den vereinbarten Anforderungen ab, kann IceDrop eine angemessene Nachbesserung verlangen. Die Nachbesserung hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.
7. Nutzungsrechte an den gelieferten Inhalten
- Der Creator räumt IceDrop an den gelieferten Inhalten ab Lieferung ein nicht-exklusives, weltweites, zeitlich unbeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht ein.
- Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung, Bearbeitung, Kürzung, Formatierung und Kombination mit anderen Inhalten.
- Die Nutzung darf insbesondere auf Websites und Landingpages von IceDrop, in Newslettern, im E-Mail-Marketing, auf Social-Media-Kanälen, in organischen Beiträgen, in bezahlter Werbung, im Performance Marketing, Retargeting sowie in Präsentationen, Handels- und Vertriebsmaterialien erfolgen.
- IceDrop darf die Inhalte technisch und gestalterisch anpassen, insbesondere zuschneiden, kürzen, mit Text, Untertiteln, Musik, Grafiken, Logos, Call-to-Actions oder Produktinformationen versehen, soweit dadurch die berechtigten Interessen des Creators nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
- IceDrop wird den Creator nach Möglichkeit nennen, z. B. durch Tag, Handle oder Namensnennung. Ein Anspruch auf dauerhafte oder bestimmte Namensnennung besteht jedoch nicht.
- Der Creator versichert, zur Einräumung der vorstehenden Rechte berechtigt zu sein.
8. Rechte Dritter und Freistellung
- Der Creator versichert, dass die gelieferten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Designrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstigen Schutzrechte.
- Sofern Dritte wegen der vom Creator gelieferten Inhalte Ansprüche gegen IceDrop geltend machen, stellt der Creator IceDrop von berechtigten Ansprüchen frei, soweit die Rechtsverletzung vom Creator zu vertreten ist.
- Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
9. Veröffentlichung durch den Creator und Werbekennzeichnung
- Eine Veröffentlichung der Inhalte durch den Creator auf eigenen Kanälen ist nicht Voraussetzung für die Produkt-gegen-Content-Leistung, sofern nicht individuell in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
- Veröffentlicht der Creator Inhalte im Zusammenhang mit IceDrop, den bereitgestellten Produkten, Affiliate-Links, Rabattcodes oder Provisionen, ist der Creator verpflichtet, sämtliche gesetzlichen und plattformspezifischen Kennzeichnungspflichten einzuhalten.
- Beiträge mit kommerziellem Bezug sind klar, verständlich und unmittelbar als Werbung oder Anzeige zu kennzeichnen, z. B. mit "Werbung", "Anzeige" oder einer gleichwertigen, eindeutig verständlichen Kennzeichnung.
- Affiliate-Links und Rabattcodes sind transparent zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss für die angesprochenen Nutzerinnen und Nutzer auf den ersten Blick erkennbar sein.
- Der Creator darf keine irreführenden, gesundheitsbezogenen, medizinischen oder sonst rechtlich unzulässigen Aussagen über IceDrop-Produkte treffen.
10. Freiwilliges Brand-Ambassador-Programm
- Mit Abschluss des Creator Agreements kann sich der Creator zugleich für das IceDrop Brand-Ambassador-Programm qualifizieren.
- Das Brand-Ambassador-Programm ist freiwillig. Es begründet keine Pflicht, IceDrop nach Abschluss der einmaligen Produkt-gegen-Content-Leistung weiter zu bewerben, Beiträge zu veröffentlichen oder bestimmte Umsätze zu erzielen.
- Der Creator kann IceDrop freiwillig über einen persönlichen Empfehlungslink, Rabattcode oder sonstige von IceDrop bereitgestellte Tracking-Mittel bewerben.
- Für erfolgreiche vermittelte Verkäufe kann der Creator eine Provision erhalten. Nach dem aktuell kommunizierten IceDrop Partnerprogramm beträgt die Provision 15% pro erfolgreichem Verkauf. Die Community des Creators kann über den Code 10% Rabatt erhalten.
- Provisionen entstehen nur für ordnungsgemäß getrackte, wirksame und nicht stornierte Verkäufe. Für stornierte, widerrufene, zurückgegebene, betrügerische oder nicht vollständig bezahlte Bestellungen besteht kein Provisionsanspruch.
- IceDrop kann festlegen, ob die Provision als Geldbetrag, IceDrop-Guthaben oder in einer anderen im Partnerprogramm vorgesehenen Form ausgezahlt wird. Soweit die Option besteht, kann der Creator zwischen Geldzahlung und höherem IceDrop-Guthaben wählen.
- Details zu Auszahlungsschwellen, Abrechnungszeiträumen, Tracking, Steuerangaben und Zahlungswegen können gesondert im Partnerprogramm oder in Textform geregelt werden.
- IceDrop ist berechtigt, das Brand-Ambassador-Programm für die Zukunft anzupassen, zu pausieren oder zu beenden. Bereits entstandene, fällige und berechtigte Provisionsansprüche bleiben hiervon unberührt.
11. Steuern und Abgaben
- Der Creator ist selbst dafür verantwortlich, etwaige steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit erhaltenen Produkten, Provisionen, Guthaben oder sonstigen Vorteilen zu prüfen und zu erfüllen.
- IceDrop erteilt keine steuerliche Beratung.
- Soweit für Provisionszahlungen gesetzlich erforderliche Angaben, Rechnungen oder Nachweise benötigt werden, hat der Creator diese rechtzeitig bereitzustellen.
12. Keine Exklusivität, kein Arbeitsverhältnis
- Die Zusammenarbeit ist nicht-exklusiv. Der Creator bleibt frei, auch mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten, soweit dadurch keine Rechte von IceDrop verletzt werden.
- Durch diese Bedingungen entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis, keine Gesellschaft, kein Franchiseverhältnis und kein dauerhaftes Dienstverhältnis.
- Der Creator handelt eigenverantwortlich und ist nicht berechtigt, IceDrop rechtsgeschäftlich zu vertreten oder im Namen von IceDrop Erklärungen abzugeben.
13. Vertraulichkeit
- Informationen, die IceDrop dem Creator ausdrücklich als vertraulich mitteilt oder die erkennbar nicht öffentlich sind, sind vertraulich zu behandeln.
- Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung des Creators öffentlich werden.
14. Datenschutz
- IceDrop verarbeitet die vom Creator übermittelten personenbezogenen Daten insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Creator Agreements, zur Lieferung der Produkte, zur Kommunikation, zur Rechteeinräumung, zur Dokumentation der Zustimmung sowie gegebenenfalls zur Abwicklung des Brand-Ambassador-Programms.
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Vertragserfüllung sowie, soweit erforderlich, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und berechtigter Interessen.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Verantwortlichem, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten, sind in der Datenschutzerklärung von IceDrop abrufbar: Datenschutzerklärung.
15. Vertragslaufzeit und Beendigung
- Die Produkt-gegen-Content-Kooperation endet grundsätzlich mit ordnungsgemäßer Lieferung der vereinbarten Inhalte und Einräumung der Nutzungsrechte.
- Die eingeräumten Nutzungsrechte bleiben von der Beendigung der Kooperation unberührt.
- Das freiwillige Brand-Ambassador-Programm kann von beiden Seiten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beendet werden, sofern keine gesonderten Bedingungen etwas anderes regeln.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Vertragsverstößen, Rechtsverletzungen, Täuschung, Missbrauch von Rabattcodes oder rufschädigendem Verhalten.
16. Haftung
- IceDrop haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet IceDrop nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Creator regelmäßig vertrauen darf.
- Eine weitergehende Haftung von IceDrop ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
17. Änderungen dieser Bedingungen
- IceDrop kann diese Bedingungen mit Wirkung für zukünftige Kooperationen ändern.
- Für bereits geschlossene Produkt-gegen-Content-Kooperationen gelten die bei Vertragsschluss akzeptierten Bedingungen, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wird.
- Änderungen des freiwilligen Brand-Ambassador-Programms gelten nur für die Zukunft und lassen bereits entstandene, fällige und berechtigte Provisionsansprüche unberührt.
18. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz von IceDrop.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form vorschreibt.
Für den Vertragsabschluss muss der Creator diese Bedingungen vor Absenden des Opt-in-Formulars lesen können und aktiv bestätigen, dass er die Bedingungen akzeptiert.
